externer Datenschutzbeauftragter

oft pragmatischer und flexibler als die Interne Lösung

Die Rolle des internen Datenschutzbeauftragen bringt
eine Reihe von Problemen mit sich:

 - Kündigungsschutz noch 2 Jahre nach Abberufung als DSB

 - direkte Unterstellung der Geschäftsleitung

 - Anspruch auf Freistellung für DSB-Tätigkeit

 - Anspruch auf mind. 2 Schulungswochen/Jahr

 - Anspruch auf Einzelbüro - sofern er es für notwendig erachtet

 - Anspruch auf umfangreiche Technik- und Budgetausstattung

 - Einstellung von Hilfspersonal - sofern er es für notwendig erachtet

 - Anspruch auf ein Dienst-Fahrzeug - sofern für Standorte zuständig

 

Aus diesem Grund wird häufig gem. §4f.2 BDSG ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt, der die Rolle als externer Dienstleister übernimmt und dessen Mandats-Umfang mit der Geschäftsleitung frei vereinbar ist. 

 

Gerade für kleine und Mittelständische Betriebe ist die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten oft kostengünstiger als die interne Lösung:

  • Schulungs- und Zertifizierungsaufwand entfällt
  • keine laufende Nachschulung zur Wissens-Aktualisierung erforderlich
  • Wissen um "best practices" spart Zeit und Geld
  • kein "Unfrieden" im Betrieb durch Sonderrechte des internen DSB
  • Umfang der Beauftragung ist flexibel verhandelbar

 

Auch wir bieten die Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten als Dienstleistung an, daher kontaktieren Sie uns noch heute!