externer Datenschutzbeauftragter
oft pragmatischer und flexibler als die Interne Lösung
Die Rolle des internen Datenschutzbeauftragen bringt
eine Reihe von Problemen mit sich:
- Kündigungsschutz noch 2 Jahre nach Abberufung als DSB
- direkte Unterstellung der Geschäftsleitung
- Anspruch auf Freistellung für DSB-Tätigkeit
- Anspruch auf mind. 2 Schulungswochen/Jahr
- Anspruch auf Einzelbüro - sofern er es für notwendig erachtet
- Anspruch auf umfangreiche Technik- und Budgetausstattung
- Einstellung von Hilfspersonal - sofern er es für notwendig erachtet
- Anspruch auf ein Dienst-Fahrzeug - sofern für Standorte zuständig
Aus diesem Grund wird häufig gem. §4f.2 BDSG ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt, der die Rolle als externer Dienstleister übernimmt und dessen Mandats-Umfang mit der Geschäftsleitung frei vereinbar ist.
Gerade für kleine und Mittelständische Betriebe ist die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten oft kostengünstiger als die interne Lösung:
- Schulungs- und Zertifizierungsaufwand entfällt
- keine laufende Nachschulung zur Wissens-Aktualisierung erforderlich
- Wissen um "best practices" spart Zeit und Geld
- kein "Unfrieden" im Betrieb durch Sonderrechte des internen DSB
- Umfang der Beauftragung ist flexibel verhandelbar
Auch wir bieten die Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten als Dienstleistung an, daher kontaktieren Sie uns noch heute!